Hundehütte Grafikservice / Hunde hüten Lichtenau

Hundehütte Grafikservice, Hundehütte Hunde hüten  

 

 

 

Ausspannen, Urlaub, Erholung

In Ruhe fortgehen und Ihr Hund ist gut in unserer Hundehütte behütet.

Verkehrsgünstig liegen wir auf dem Weg von

Baden-Baden Airpark nach Rust Europapark oder Straßburg

zwischen der L 76 (früher B36) und der A5 (Ausfahrt Achern)

 

 

 

  

        

Wir begrüßen Sie und Ihren Vierbeiner ganz herzlich. Bei uns ist Ihr Hund gut aufgehoben und behütet. Er findet bei uns Anschluß im Rudel und in unserer Familie. Unser ehemaliger Bauernhof aus dem Jahre 1800 in Muckenschopf/Lichtenau umfaßt 2200 m² Grund, Wohnhaus, Hundepension, Tierphysiotherapie Praxis und Handwerksbetrieb. Rund um das Haus und Dorf liegt freies Gelände, Wiesen, Acker und Wald zum Gassi gehen

 
  

    

• Tagesbetreuung

• Ferienbetreuung

• Welpenbetreuung

• Welpenaufziehen

 
  

    

 

• Großes Gelände/Garten eingezäunt

• Rudel- oder Einzelhaltung im Wohnhaus und Zwinger

 

 
  

 

 

    

Physio-, Fitness- und Wellnesstherapie im Haus.  

tierphysiotherapie und akupunktur annette pfersdorf

 
  

    

Shop Hundefutter, Pferdefutter, Hunde(sport)artikel

Sportbekleidung, Outdoorbekleidung, Vereins-, Mannschafts- und Betriebskleidung.

Druck- und Stickservice

Hundehütte Grafikservice

 
  

    

Rund-um-die-Uhr Betreuung

 


Anmeldung und Terminvereinbarung erforderlich

Tel. 07227 99 42 701

 

 

 

Ein paar persönliche Informationen    

Mit Hunden, Pferden, Katzen, Hasen, Meerschweinchen, Enten, Hühner und Wellensittiche sind Annette Pfersdorf und Manuela Scherer aufgewachsen. Heute leben aktuell ein Australian Shepherd (10), zwei Malinois Hündinen (10 und 9) und ein Pflege Malinois Rüde (10) aus dem Tierschutz KA-Daxlanden auf dem Hof.

Die Hundebetreuung begann für Manuela Scherer schon in frühester Jugend. Zunächst für gute Bekannte als Hundesitter, ab 1984 in Gaggenau. Als Mitglied in unterschiedlichen Vereinen, wuchs die Nachfrage über die Jahre. Die Haupterwerbstätigkeit war und bleibt aber der grafische Beruf und der Vergoldermeisterbetriebe Manuela Scherer (HWK, IHK) in Selbständigkeit.

Annette Pfersdorf ist seit ihrer Jugend aktiv im Springreiten (Raum Heidelberg) und Pferdesport allgemein zuhause. Sie ist gelernter Optikermeister (HWK, IHK) und hat im zweiten Studiengang Tierphysiotherapie und Tierakupunktur für Hunde und Pferde beim IFT absolviert. Sie ist Zertifiziert durch das BVFT und besucht regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen. Zur Zeit absolviert sie einen zweijährigen Ausbildungsgang zur Tierosteopathin. Sie ist aktiv im Hundesport engagiert, mit Schwerpunkt Welpen und Junghundeerziehung. Im Rahmen der Tierphysiotherapie bietet sie für Hundebesitzer mit Welpen, Junghunde, sowie für Hunde jeden Alters unter anderem Propriozeptives Training (Propriozeptionstraining) an. Seit 2006 gehört sie zum Team Hundehütte, Tierphysiotherapie, Ernährung, Pferde- und Hundefutter, Hundesportartikel, Handel.

Seit 1972 betreibt Manuela Scherer Hundesport. Seit jener Zeit wird Sie von Deutschen Schäferhunden und seit 1996 auch von Belgischen Schäferhunden "Malinois" begleitet. Sie ist gelernter Vergolder- und Fassmalermeister (Dekorations- und Kirchenmaler), hat Design- und Grafikgrundlagen an den Kunstgewerbeschulen in Basel, Bern und St. Gallen erworben und ist seit 1984 in Deutschland selbständig im Vergolderhandwerk und Grafik

Als aktiver Hundesportler in IPO und FH erweitert Manuela Scherer 1994 den Betrieb mit einem kleinen Handel für Hundesportartikel und Hunde- und Pferdefutter. Die "Hundeszene" entwickelte sich in viele Richtungen. 2004 erhielt der Grafische- und Hundeorientierte Bereich den Namen Hundehütte, Grafikservice und Hundehütte, Hunde hüten. 2010 ist der Handwerksbetrieb und die Hundehütte nach Muckenschopf/Lichtenau umgezogen.

Manuela Scherer hat aktiv im Hundesport an Meisterschaften für IPO und FH teilgenommen. Mitglied in Hundesportvereinen wie VdH Gaggenau, PHC Knielingen, swhv, Deutscher Malinois Club DMC und SCOG Basel. Sie ist seit viele Jahre ehrenamtlich für Vereine tätig, hat 1994 beim Aufbau und Entwicklung der Welpenschule in Gaggenau aktiv mitgewirkt, war bei der Junghundeausbildung, Hundeausbildung integriert und war einige Jahre Jugendleiter.

 

 

Manuela Scherer & Annette Pfersdorf

Hanauerstrasse 33
77839 Lichtenau - Muckenschopf

Tel. 07227 99 42 701

( Tel. 07227 99 42 700 )

 

Fax. 07227 99 42 702

hundehuette.lichtenau@t-online.de

 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension und Hundetagesstätte HUNDEHÜTTE Hunde hüten, Lichtenau-Muckenschopf

 

Stand Januar 2018


Allgemeines

Grundsätzlich gelten die AGB des deutschen Rechtes. Dennoch regeln einige detaillierte Formulierungen unseren speziellen, individuellen Betriebsablauf, der nur im gegenseitigen Interesse zwischen uns und unseren Kunden angesehen werden kann. Abweichende Bedingungen des Kunden, sowie mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden. Mit der ersten Betreuung, und dem vor Antritt der ersten Betreuung geschlossenen schriftlichen Vertrag, werden unserer Bedingungen anerkannt. Durch den Vertragsabschluss werden alle in Folge genannten Paragraphenpunkte und -unterpunkte mit geleisteter Unterschrift als gelesen und akzeptiert bezeugt.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden. Sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension HUNDEHÜTTE im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension HUNDEHÜTTE verbleibt.

(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten, oder nach Übereinkunft, gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension HUNDEHÜTTE verbleibt.

§ 3 Beratungsgespräch/Buchung

(1) Der Hundehalter wird auf Wunsch über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension HUNDEHÜTTE eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten, Sonderleistungen und Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(3) Sonderleistungen und Besonderheiten, wie spezielle Verpflegung, medizinische oder physiotherapeutische Versorgung in der hauseigenen Praxis, sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und vertraglich festzuhalten. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass bei Spezialbetreuung alle Arbeitsmittel wie Pflegemittel, Pflegeutensilien, Medikamente, gegebenenfalls Tierarztbericht etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden.

(4) Muss ein Spezialfutter gefüttert werden und reicht das mitgebrachte Futter nicht aus, wird je nach Bedarf und Art ein Beschaffungsaufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden und ist kostenpflichtig.

(5) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension HUNDEHÜTTE bei der Buchung mitzuteilen.

(6) Die HUNDEHÜTTE verfügt in eigenen Räumlichkeiten über eine Tierphysiotherapie-Praxis. Für Anwendungen während des Aufenthaltes oder für postoperative Behandlungen greifen die Verträge und Kosten der Praxis.                                                                                               

Praxis Tierphysiotherapie Annette Pfersdorf, www.tierphysio-ap.de

(7) Die Hundepension HUNDEHÜTTE kann nur auf ausdrücklichen Wunsch und kostenpflichtig auf ein spezielles Training eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundepension HUNDEHÜTTE erklärt sich der Hundehalter einverstanden.

(8) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner sind die Hundepension HUNDEHÜTTE und der Eigentümer/Halter des Hundes. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Besteller und der Eigentümer als Gesamtschuldner der Hundepension HUNDEHÜTTE für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag.

(2) Die Anmeldung für Neukunden ist nur in schriftlicher Form möglich. Eine Abgabe des Hundes kann nur nach Vertragsabschluss, Vorkasse und Kaution ermöglicht werden.

(3) Stammkunden können ihre Hunde persönlich, fernmündlich, per E-Mail etc. anmelden und erhalten ihre Buchungsbestätigung und Rechnung für die Abschlagszahlung per Email.

(4) Die Hundepension HUNDEHÜTTE bestätigt dem Kunden die Anmeldung generell schriftlich per Email, auch gerne per SMS, WhatsApp etc. Bei Stammkunden, bei kurzfristigen Buchungen und Notfällen ausnahmsweise auch telefonisch oder persönlich. Die anfallenden Kosten für die gewünschten Leistungen werden im Voraus mitgeteilt und bei Abgabe erhoben (Barzahlung oder EC-Cash möglich)

(5) Der Vertrag zwischen dem Besteller und der Hundepension HUNDEHÜTTE kommt erst zustande, wenn die Hundepension HUNDEHÜTTE dem Kunden die Reservierung bestätigt hat. Die Kosten der gebuchten Leistungen werden von uns zeitnah mitgeteilt. Der Kunde erhält eine Rechnung über eine Anzahlung oder über die Gesamtkosten laut Vertrag und Vereinbarung. Diese ist innerhalb der genannten Frist zu bezahlen. Mit der Gutschrift auf unserem Konto erhält der Kunde die Bestätigung der Reservierung/Buchung und eine Mitteilung des verbleibenden Restbetrages. Ist der Restbetrag bis spätestens 8 Tage vor Abgabe des Hundes noch nicht auf unserem Konto gutgeschrieben, muss der Restetrag bei Anreise des Hundes im Voraus entrichten werden. Barzahlung oder EC-Cash möglich.

(6) Erfolgt für die Reservierung/Buchung innerhalb der genannten Frist keine vollständige Zahlung oder vertraglich geregelte Abschlagszahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.

(7) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundepension HUNDEHÜTTE dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in der gewünschten Betreuungszeit aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, verpflichtet sich die Hundepension HUNDEHÜTTE, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und die Buchung abzulehnen. In diesem Fall wird  die geleistete Zahlung von der Hundepension HUNDEHÜTTE in Form einer Wertgutschrift an den Kunden erstatten. (Details Siehe § 14)

(8) Hunde, die noch nicht in der Hundepension HUNDEHÜTTE zur Betreuung waren, dürfen gerne, müssen aber vor einem mehrtägigen Aufenthalt keinen Probetag in der Hundepension HUNDEHÜTTE absolvieren. Es liegt im Ermessen des Kunden, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch dazu in der Lage ist.

(9) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss spätestens einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der mündlichen Bestätigung der Hundepension HUNDEHÜTTE zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension HUNDEHÜTTE berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

(10) Für Neukunden wird bei Erstabgabe des Hundes in der Hundepension HUNDEHÜTTE einmalig eine Kaution, die Vertraglich festgelegt ist in Bar erhoben. Diese Kaution wird im Impfpass deponiert und wird bei Abholung des Hundes vollumfänglich zurückgegeben. Die Kaution ist abhängig von der Dauer des ersten Aufenthaltes und dient zur Sicherheit, dass der Hund wieder abgeholt wird. Bei Stammkunden entfällt die Kaution.

§ 5 Leistungen

(1) Die Hundepension HUNDEHÜTTE ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Unterbringung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension HUNDEHÜTTE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension HUNDEHÜTTE an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundepension HUNDEHÜTTE für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

(4) Vereinbarte Rechnungsbeträge können sich ändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen bereits vertraglich vereinbarten Leistungen ändert und die Hundepension HUNDEHÜTTE dem zustimmt.

§ 6 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Betreuung gewährleistet die Hundepension HUNDEHÜTTE dem Hund ausreichend Spaziergänge und betreuten Freilauf auf dem umzäunten HUNDEHÜTTE Gelände.

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird, sich frei im Rudel von zwei bis maximal fünf Artgenossen bewegen darf und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „Sozialverträglich“ willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt. Auch hier sind dem Kunden die Risiken von Rangeleien und Umhertoben bekannt und übernimmt die Haftung.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension HUNDEHÜTTE, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören die Grundimmunisierung und das regelmäßige Nachimpfen. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension HUNDEHÜTTE hinterlegt.

(2) Besitzt der Hund nicht die aufgeführten Impfungen ist die Hundepension HUNDEHÜTTE berechtigt von dem Hundepensionsvertrag sofort zurückzutreten. In diesem Fall werden die Kosten berechnet, die vertraglich regeln, wenn der Kunde kurzfristig seinen Aufenthalt für den Hund absagt. Auf Kosten des Hundehalters, d.h. Vorkasse für Impfungen und zuzüglich einer Aufwandsentschädigung, können die Impfungen durch uns bei unserem Tierarzt nachgeholt werden. Folgeschäden (Impfschäden) der notwendigen Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension HUNDEHÜTTE übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension HUNDEHÜTTE, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie kürzlich gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension HUNDEHÜTTE vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden notwendiger Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension HUNDEHÜTTE übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. notwendige Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension HUNDEHÜTTE übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und den daraus entstehenden Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde,  Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension HUNDEHÜTTE keine Haftung übernommen werden.

(5) Die Hundepension HUNDEHÜTTE übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt behandelt werden. Bei Erkrankung, deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung des Hundes gelten dieselben Regelungen. Die Hundepension HUNDEHÜTTE ist berechtigt den durch den Kunden benannten Tierarzt oder den Tierarzt unserer Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

(6) Verstirbt ein Hund Altersbedingt, durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch, wird die Hundepension HUNDEHÜTTE einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

(7) Eine Kostenrückerstattung für den erkrankten oder verstorbenen Hund wird individuell und in Form einer Gutschrift verhandelt.

(8) Es besteht die Möglichkeit den verstorbenen Hund durch den Tierbestatter abholen zu lassen. Informationen dazu in unserem Beratungsgespräch.

§ 8 Läufige Hündin

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts läufig wird. Die Hundepension HUNDEHÜTTE berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag für Einzelhaltung. Wird der Hundepension HUNDEHÜTTE verschwiegen, dass eine Hündin läufig ist, wird oder werden könnte, werden die Kosten nachträglich erhoben. Für die Folgen einer möglichen Belegung der Hündin während der Hundepensionszeit kann keine Haftung übernommen werden. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

§ 9 Haftung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension HUNDEHÜTTE erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Die Haftung der Hundepension HUNDEHÜTTE ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension HUNDEHÜTTE begrenzt versichert.

(4) Eigene Hundeausstattung kann nur in Absprache mit der HUNDEHÜTTE mitgebracht werden. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension HUNDEHÜTTE keine Haftung.

§ 10 Anordnung Vorzeitiger Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, welche die Hundepension HUNDEHÜTTE jeder Zeit benachrichtigen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension HUNDEHÜTTE unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, die ein normales Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension HUNDEHÜTTE ein nicht verantwortbares, unverhältnismäßiges Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, wodurch eine gefahrenlose Führung unmöglich wird. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson abgeholt wird.

§ 11 Nichtabholung/Tierheim

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension HUNDEHÜTTE gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, das die Hundepension aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 kostenpflichtige Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige doppelte Tagessatz zu entrichten.

(2) Die Hundepension HUNDEHÜTTE behält es sich vor den Hund gegebenenfalls zu den genannten Kosten auch anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist. Auch diese Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers oder seines Bestellers.

§ 12 Bring- und Abholzeiten

(1) Die Hunde, die zur Hundepension HUNDEHÜTTE in Urlaubs- und Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis 19:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Abweichungen müssen Abgesprochen werden. An Sonn- und Feiertagen sind die Bring- und Abholzeiten zwischen 8:00 Uhr bis 8:30 Uhr und 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Ausnahmen müssen abgesprochen werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.

(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension HUNDEHÜTTE vor, den zu betreuenden Hund kostenpflichtig in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension betragen einen Tagessatz und sind vom Hundehalter bei Abholung im vollen Umfang zu tragen.

§ 13 Preise

(1) Die Preise und Neuregelungen werden immer zum Jahresende überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die von der Hundepension HUNDEHÜTTE geänderten Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen werden jeweils im Januar bekannt gegeben und gelten mindestens für ein Jahr.

(2) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.

Die Preise sind im Vertrag/Preisliste verankert und bis zur nächsten Aktualisierung/Änderung gültig. Nach Veröffentlichung neuer Preislisten werden alle bisher veröffentlichten Preise und Absprachen ungültig.

(3) Anreisetag und Abreisetag werden voll berechnet.

(4) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird laut Vertrag im Voraus in bar oder nach Absprache per Überweisung auf das Konto:

Manuela Scherer

Hanauerstr. 33

77839 Lichtenau

Sparkasse Baden-Baden Gaggenau

IBAN DE 42 6625 0030 0050 0149 35

BIC: SOLADES1BAD

entrichtet.

(5) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension HUNDEHÜTTE das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt ebenfalls der Hundehalter.

§ 14 Leistungsstornierung/ Leistungsreduzierung/ Rücktritt

(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgende Rückerstattungsrechte oder folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

bei Hundepension (mehrtägiger Betreuung/ Übernachtung):

·         a) Rückerstattung in Form einer Gutschrift über den Betrag der Anzahlung, wenn die schriftliche Stornierung die HUNDEHÜTTE 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

·         b) keine Rückerstattung der Anzahlung, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der HUNDEHÜTTE weniger als 20 Tage und spätesten 10 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

·         d) Schadensersatz i.H.v. 60% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

·         d) Schadensersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

·         e) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.

bei Hundetagesbetreuung/auch Stundenweise

·         a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der HUNDEHÜTTE mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

·         b) Schadensersatz i.H.v. 60 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der HUNDEHÜTTE weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

·         b) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung HUNDEHÜTTE weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

 

(2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden für die HUNDEHÜTTE nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die HUNDEHÜTTE die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

§ 15 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur zu den bekannten Öffnungszeiten und im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Er hat sich zunächst ohne Hund anzumelden. Alle Hunde sind bei Anreise und Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension HUNDEHÜTTE grundsätzlich bereits versäubert und sicher an der Leine zu führen. Die Grundstücke unserer Nachbarn und der Eingangsbereich der HUNDEHÜTTE sind keine Hundeklos und keine Markierungsobjekte. Hinterlassenschaften der Hunde sind sofort und unaufgefordert zu entsorgen. Für Schäden wird der Hundehalter sofort in die Pflicht genommen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 16 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden, nicht aber digital erfasst werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundepension HUNDEHÜTTE behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes kann sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden erklären, oder dies bei Vertragsabschluss ablehnen.

§ 17 Ablehnungsrecht

Die Hundepension HUNDEHÜTTE hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension HUNDEHÜTTE und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

 

 

Lichtenau-Muckenschopf Januar 2018